Schulpsychologie

Schulpsychologischer Dienst

Schulhaus Allmend

Schulhausstrasse 15

6048 Horw

Telefon Sekretariat: 041 349 14 69

Öffnungszeiten: Termine sind auch ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeiten auf Vereinbarung möglich.

Das Sekretariat ist in den Schulferien in der Regel nicht besetzt.

Personen
Präsenzzeiten

Montag - Vormittag

Dienstag und Mittwoch - Vormittag

Donnerstag - Vormittag

Montag - Freitag, 07.45 - 11.30 Uhr

Dienstag - ganzer Tag

Mittwoch Vormittag

Was sind die Aufgaben des Schulpsychologischen Dienstes?

Der Schulpsychologische Dienst ist eine unabhängige Auskunfts- und Beratungsstelle für Erziehungsberechtigte, Lehrpersonen, Schulbehörden und Behördenmitglieder bei allgemeinen Erziehungs- und Bildungsfragen und versteht sich als Bindeglied zwischen den Lernenden mit ihrem Umfeld und der Schule. Die Schulpsychologin, der Schulpsychologe klärt ab bezüglich Entwicklungsstand, Schuleignung, Schullaufbahn, Lernen und Verhalten. Sie oder er beraten und begleiten neutral und allparteilich bei erzieherischen, emotionalen und schulischen Schwierigkeiten. Dies umfasst beispielsweise Fragen im Zusammenhang mit:

  • Lern- und Leistungsfähigkeit
  • Schulfähigkeit
  • Begabungsfragen
  • Mobbing
  • Entwicklungsschwierigkeiten
  • psychischen, emotionalen Schwierigkeiten, Themen des Verhaltens, der Adoleszenz, usw.

Was ist das Ziel des Schulpsychologischen Dienstes?

Ziel der schulpsychologischen Arbeit ist es, Eltern und Schule in ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag zu unterstützen und so die Lern- und Lebenschancen der Kinder zu fördern.

Wie arbeitet der Schulpsychologische Dienst?

In der Beratungstätigkeit arbeitet die Schulpsychologin / der Schulpsychologe meist nach systemischen, verhaltenstherapeutischen und lösungsorientierten Grundsätzen. Der Schulpsychologische Dienst kann auch Gutachtensabklärungen für Sonderschul- oder andere Massnahmen machen.

Welche Art von Ausbildung geniesst eine Schulpsychologin / ein Schulpsychologe?

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen haben einen Hochschul- oder Universitätsabschluss in Psychologie und meist ein Nachdiplomstudium in Kinder- und Jugendpsychologie und/oder Psychotherapie absolviert.

Schweigepflicht

Die Schulpsychologin, der Schulpsychologe untersteht dem Amtsgeheimnis und dem Berufsgeheimnis. Eine Weiterleitung bzw. das Einholen von Informationen darf nur mit dem Einverständnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten erfolgen.