Die Bildungskommission

Von links: Conchi Hubmann (parteilos - Präsidentin Bildungskommission), Ruedi Burkard (Vorsteher Bildung der Exekutive), Sibylle Stirnimann Bolliger (L20), Bernd Krause (FDP), Maria Hund (L20), Reto Eicher (Die Mitte), Bianca Marchina (SVP).

Die Bildungskommission ist zuständig für die strategischen Aufgaben der Gemeindeschule Horw. Sie wird alle vier Jahre von den Horwer Stimmberechtigten gewählt.

Die Bildungskommission umfasst sieben Mitglieder. Das für die Schule zuständige Mitglied des Gemeinderates ist Mitglied von Amtes wegen. Der Rektor nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.

Der Gemeinderat erteilt der Bildungskommission einen Leistungsauftrag im Rahmen des übergeordneten Rechtes. Für die operative Führung der Gemeindeschule Horw ist die Schulleitung zuständig.

Aufgaben

Die Bildungskommission: 

  • genehmigt das Leitbild der Schule.
  • legt die Ausgestaltung und die Organisation des Volksschulangebots der Gemeinde fest.
  • legt den betrieblichen Leistungsauftrage und die durch die Schule zu erreichenden Zielen fest.
  • stellt die Schulleitung an.
  • überprüft die Tätigkeit der Schulleitung und die Qualität der Aufgabenerfüllung sowie die Zusammenarbeit an der Schule.
  • sorgt dafür, dass alle schulpflichtigen Kinder, die sich in der Gemeinde aufhalten, die Schule besuchen.
  • nimmt Wünsche, Anliegen, Begehren und Beanstandungen der Einwohner/-innen in Form von schriftlichen Petitionen entgegen.
  • orientiert und informiert die Öffentlichkeit.
  • sorgt für ihre Aus- und Weiterbildung.
  • bestimmt die Angebote: Errichtung und Aufhebung von Klassen, Errichtung und Aufhebung von Stellen für Lehrende, das Grund- und Zusatzangebot im Unterrichtsbereich, Rahmenbedingungen für Weiter- und Zusatzausbildungen von Schulleitungsteammitglieder, der Lehrpersonen und der Mitarbeitenden der schulischen Dienste, thematische Schwerpunkte bezüglich aktueller Probleme wie Suchtprävention, Umwelterziehung, Gewalt, interkulturelle Erziehung usw.
  • bestimmt die Schulorganisation: Unterrichtszeiten, Schulhalbtage, Schulferien, Klassenorganisation, Arbeitszeitmodelle der Lehrenden, usw.
  • bewilligt Schulentwicklungsprojekte: Schulorganisation, Integration, Begabtenförderung, Elternmitwirkung, Beurteilungsformen usw.
  • erlässt Schulreglemente und ein Funktionendiagramm. Darin werden Rechte und Pflichten der Lehrenden, Lernenden und Erziehungsberechtigten festgehalten. Es werden ebenfalls organisatorische Grundsätze festgelegt (Schulreisen, Schulverlegungen, Sonderanlässe).
  • erlässt eine Geschäftsordnung für das Schulleitungsteam.
  • regelt die Mitwirkungsrechte der Eltern oder Erziehungsberechtigten in einem Reglement.
  • kontrolliert und überprüft die Fort- und Weiterbildung des Schulleitungsteams.
  • moderiert bei Konflikten innerhalb des Schulleitungsteams.
  • nimmt Stellung zu Vernehmlassungen, zu aktuellen Fragen und zu Struktur und Aktivitäten.
  • nimmt Einsitz in das Präsidium der Elternschule Horw.

Jedem Schulhaus inklusive der räumlich zugeordneten Kindergärten ist ein Bildungskommissionsmitglied zugeordnet. Dadurch soll die informelle und kommunikative Beziehung zu den Lehrpersonen und zur Schulleitung eines Schulhauses gewährleistet sein.