Grundsätzlich sind die Eltern verantwortlich für den Schulweg. Die Schule engagiert sich für die Sicherheit. Und – der Schulweg hat einen grossen Erlebnis- und Erfahrungswert.
Zur steten Optimierung der Schulwegsicherheit trifft sich regelmässig die Arbeitsgruppe «Sichere Schulwege» mit Vertretungen der Elternteams, der Gemeinde Horw und der Polizei. Die Arbeitsgruppe bietet unter anderem den Schulwegplan an. Dieser zeigt die empfohlenen Schulwegströme und Strassenquerungen. Bei besonders heiklen Strassenquerungen sind Querungsbegleitungen im Einsatz.
Grundlage für die Beurteilung der Zumutbarkeit des Schulwegs bilden zudem die orientierenden Pläne des Rektorats, welche die Schulweglänge und Querungen darstellen. Diese Pläne zeigen insbesondere, für welche Gebiete der Schulweg zu Fuss als zumutbar gilt.
Die Zuteilung der Lernenden zu den Schulhäusern und Kindergärten erfolgt durch das Rektorat unter Berücksichtigung der Länge und Gefährlichkeit des Schulwegs sowie weiterer schulorganisatorischer Kriterien.
Velo, Kickboard, «Elterntaxi»
Die Polizei empfiehlt, auf das Kickboard zu verzichten und das Fahrrad erst ab bestandener Fahrradprüfung für den Schulweg einzusetzen. Der oft gemeinsame, manchmal längere Schulweg zu Fuss ist ein erlebnis- und lehrreicher Teil des Schulalltags. Er ist zudem ein wertvoller Beitrag für die Gesundheit und soziale Entwicklung der Kinder. Schülerinnen und Schüler sollen deshalb selbständig zur Schule kommen – «Elterntaxis» sollen die Ausnahme sein.
Fragen zum Schulweg?
Schulwegsicherheit: Baudepartement der Gemeinde Horw Vermerk "Schulwegsicherheit" (baudepartement@horw.ch).
Querungsbegleitungen: Bei Interesse an einem festen Einsatz oder als Springer/in ist Diane Della Puca zu kontaktieren (diane.dellapuca@horw.ch).
Generelle Schulweg-Anliegen: Für Rückfragen zum Thema "Schulweg" ist Sandra Scherer zu kontaktieren (sandra.scherer@horw.ch).
In begründeten Fällen können Erziehungsberechtigte beim Rektorat eine individuelle Beurteilung der Zumutbarkeit des Schulwegs beantragen. Dies gilt insbesondere bei dauerhaften körperlichen, gesundheitlichen oder entwicklungsbedingten Einschränkungen eines Kindes.