Privat organisierter Transport (Elterntransport)

Wenn weder ein Schulbus noch eine geeignete Verbindung mit dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung steht, kann eine Entschädigung für privat organisierte Transporte durch die Erziehungsberechtigten gewährt werden.

Ein entsprechendes Gesuch für die Entschädigung eines privat organisierten Transports kann auf dieser Seite heruntergeladen und beim Rektorat eingereicht werden.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den kantonalen Richtwerten für Fahrkosten gemäss Luzerner Steuerbuch. Die Fahrstrecke wird vom Wohnort bis zum Schulhaus oder Kindergarten berechnet.

Das Ein- und Ausladen der Kinder unmittelbar beim Schulhaus oder Kindergarten ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.