Schultransport

Der Schultransport bietet den Schülerinnen und Schülern sichere und praktische Möglichkeiten, den Schulweg zu bewältigen.

Auf dieser Seite sind Informationen zum Schulweg, zum Junioren-Abo für den öffentlichen Bus sowie zum Schulbusangebot verfügbar. Diese Massnahmen unterstützen die Mobilität und Sicherheit der Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg zur Schule und zurück nach Hause.

Die Regelungen zum Schulweg und zu möglichen Transportmassnahmen richten sich nach der Schulwegverordnung der Gemeinde Horw. Diese legt insbesondere fest, wann ein Schulweg als zumutbar gilt und welche entlastenden Massnahmen (z.B. Schulbus, ÖV-Abo oder Privattransport) gewährt werden können.

Die Schulwegverordnung kann auf der Webseite der Gemeinde Horw eingesehen werden.

Entlastende Massnahmen bei unzumutbarem Schulweg

Wird ein Schulweg als unzumutbar beurteilt, kann das Rektorat geeignete entlastende Massnahmen festlegen. Dazu gehören insbesondere:

  • Benutzung des Schulbusses
  • Rückvergütung des Junioren-Abonnements
  • Kostenübernahme für die Mittagsbetreuung
  • Entschädigung für privat organisierte Transporte durch die Erziehungsberechtigten

In begründeten Ausnahmefällen können auch andere oder kombinierte Lösungen vorgesehen werden, wenn keine Standardmassnahme geeignet oder zumutbar ist.

Anspruch auf entlastende Massnahmen haben ausschliesslich Lernende mit Wohnsitz in der Gemeinde Horw, die die Gemeindeschule Horw besuchen.

Gesuche, die innerhalb des ersten Monats nach Schulbeginn eingereicht und gutgeheissen werden, können rückwirkend ab Schulbeginn berücksichtigt werden. Bei später eingehenden Gesuchen gilt der Anspruch frühestens ab Eingang des Gesuchs.