Gegen Entscheide des zuständigen Mitglieds des Gemeinderats kann innert 30 Tagen Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Weitere Rechtsmittel richten sich nach dem kantonalen Gesetz über die Volksschulbildung.
Gegen Entscheide des zuständigen Mitglieds des Gemeinderats kann innert 30 Tagen Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Weitere Rechtsmittel richten sich nach dem kantonalen Gesetz über die Volksschulbildung.
Rektorat Gemeindeschule Horw
Allmendstrasse 16b
6048 Horw