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Für Kinder im Kindergarten (ab 6 Jahre) bis und mit 5. Primarklasse organisiert bei zu langem Schulweg die Gemeinde Horw den Schultransport oder übernimmt die Abonnementskosten.
Der Schulbus darf ausschliesslich von den gemäss Rektoratsliste berechtigten Kindern benutzt werden. Die Mitfahrt weiterer Kinder oder Erwachsener ist auch bei freien Sitzplätzen nicht gestattet. Aus Sicherheits-, Versicherungs- und Gleichbehandlungsgründen sind keine Ausnahmen möglich.