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Schulpflege

Schulpflege

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Adresse: Haltenhöhe 15, 6048 Horw
Telefon: 041 340 96 71
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Von links nach rechts: Peter Thalmann, CVP, Markus Hool, FDP (Schulverwalter), Barbara Odermatt, SVP, Martin Wicki, CVP (Schulpflegepräsident), Sandra Muggli, FDP, Beat Marty, L2O und Joël van Dongen, SVP

Von links nach rechts: Peter Thalmann, CVP, Markus Hool, FDP (Schulverwalter), Barbara Odermatt, SVP, Martin Wicki, CVP (Schulpflegepräsident), Sandra Muggli, FDP, Beat Marty, L2O und Joël van Dongen, SVP

Die Schulpflege wird jeweils von den Stimmberechtigten für eine Legislaturperiode von vier Jahren gewählt (laufende Legislaturperiode 1. August 2008 bis 31. Juli 2012). Sie umfasst sieben Mitglieder, wobei das für die Schule zuständige Mitglied des Gemeinderates von Amtes wegen Mitglied ist. Der Rektor nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.

Stellung

Als Grundlage dient die Gemeindeordnung, welche am 25. November 2007 vom Volk angenommen wurde. Die Gemeindeordnung sagt unter anderem aus:
  • Die Stimmberechtigten wählen für eine Amtsdauer von vier Jahren die Mitglieder der Schulpflege und aus ihrer Mitte den Präsidenten oder die Präsidentin.
  • Die Schulpflege ist die führende und vollziehende Behörde in den durch das Volksschulbildungsgesetz der Gemeinde zugewiesenen Aufgabenbereichen.
  • Der Schulpflege gehören 7 Mitglieder an. Das für dieses Ressort zuständige Mitglied des Gemeinderates ist von Amtes wegen Mitglied der Schulpflege.
  • Mitglieder des Gemeinderates (Ausnahme: Zuständiges Mitglied) und des Einwohnerrates sowie die von der Schulpflege angestellten Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen können der Schulpflege nicht angehören.
Aufgaben
Die Schulpflege nimmt die strategischen Aufgaben der Volksschule Horw wahr. Für die operative Führung der Schule ist die Schulleitung zuständig. Das Gesetz über die Volksschulbildung legt sinngemäss fest:

Die Schulpflege
  • legt die Ausgestaltung und die Organisation des Volksschulangebots der Gemeinde fest.
  • legt die Leistungsaufträge mit den zu erreichenden Zielen fest.
  • genehmigt das Leitbild und das Jahresprogramm der Schule.
  • wählt die Schulleitung.
  • wählt die Lehrpersonen und die Fachpersonen der schulischen Dienste.
  • überprüft die Tätigkeit der Schulleitung und die Qualität der Aufgabenerfüllung sowie die Zusammenarbeit an der Schule.
  • sorgt dafür, dass alle schulpflichtigen Kinder, die sich in der Gemeinde aufhalten, die Schule besuchen.
  • orientiert und informiert die Öffentlichkeit.
  • sorgt für ihre Aus- und Weiterbildung.
Die Schulpflege bestimmt
  • die Angebote: Errichtung und Aufhebung von Klassen, Errichtung und Aufhebung von Stellen für Lehrende, das Grund- und Zusatzangebot im Unterrichtsbereich, Rahmenbedingungen für Weiter- und Zusatzausbildungen von SL, SHL, LP und Mitarbeitenden der schulischen Dienste, thematische Schwerpunkte bezüglich aktueller Problem wie Suchtprävention, Umwelterziehung, Gewalt, interkulturelle Erziehung, ...
  • die Schulorganisation: Unterrichtszeiten, Schulhalbtage, Blockzeiten, Schulferien, Klassenorganisation, Arbeitszeitmodelle der Lehrenden, Schulkreiseinteilung...
Die Schulpflege bewilligt
  • Schulentwicklungsprojekte: Schulorganisation, Blockzeiten, Integration, Begabtenförderung, Elternmitwirkung, Beurteilungsformen, ...
Die Schulpflege erlässt
  • ein Schulreglement. Darin werden Rechte und Pflichten der Lehrenden, Lernenden und Erziehungsberechtigten festgehalten. Es werden ebenfalls organisatorische Grundsätze festgelegt (Schulreisen, Schulverlegungen, Sonderanlässe, ..)
  • ein Regelement für die Schulleitung.
Die Schulpflege regelt
  • die Mitwirkungsrechte der Eltern in einem Reglement.
Die Schulpflege kontrolliert und überprüft
  • die Fort- und Weiterbildung der Schulleitung.
Die Schulpflege moderiert
  • Konflikte zwischen der Schulleitung und den Lehrenden.
Die Schulpflege nimmt Stellung zu
  • Vernehmlassungen.
  • Aktuellen Fragen.
  • Struktur und Aktivitäten.
Die Aufgabenbereiche der Schulpflege sind in 7 Ressorts aufgeteilt:
  • Präsidium, Gesamtleitung
  • Leistungsauftrag/Qualitätssicherung/Finanzen
  • Schulentwicklung
  • Personalmanagement/Schulische Dienste
  • Betrieb und Organisation
  • Elternmitwirkung
  • Kommunikation/Information und Öffentlichkeitsarbeit
Jedem Ressort steht ein Schulpflegemitglied vor. Konzeptpapiere und Funktionendiagramme regeln die Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Ressorts.

Durch die Schulpflege ist je ein Sitz in der Musikschulkommission, der Redaktionskommission „Blickpunkt“ und das Präsidium der Elternschule Horw zu besetzen.

Jedem Schulhaus ist ein Schulpflegemitglied zugeordnet. Dadurch soll die informelle Beziehung zur Basis eines Schulhauses (Schulhausleitung, Lehrpersonen, Lernende, Eltern) im Sinne von Kontakt, Einblick, Kommunikation und Informationsaustausch gewährleistet sein. Diese Kontakte dienen nicht einer Qualitätsbeurteilung.

Einzelne Schulpflegemitglieder werden in nicht ständige Arbeitsgruppen delegiert.

In der Regel finden pro Jahr 8 Schulpflegesitzungen am Dienstag statt. Die Sitzungen beginnen grundsätzlich um 18 Uhr. 2 mal pro Jahr werden halbe oder ganze Arbeitstage für Klausuren benötigt.

Die ungefähre zeitliche Belastung pro Jahr beträgt: Schulpflegemitglieder durchschnittlich rund 100 Stunden, Präsidium gut das Doppelte.

Die Schulpflegearbeit muss, gemäss Gesetz, von der Gemeinde angemessen entschädigt werden.

Anforderungsprofil
Die anspruchvollen Aufgaben der Schulpfleger oder Schulpflegerinnen müssen erfolgreich erfüllt werden können. Dazu sind möglichst viele der folgenden Voraussetzungen, die teilweise durch Aus- und Weiterbildungskurse erreicht werden können, von Vorteil:

Wissensbereiche
  • Kenntnisse der Schulsysteme, insbesondere des Volksschulsystems
  • Interesse für und Kenntnisse über gesellschaftliche und politische Zusammenhänge, Entwicklungen und Tendenzen
  • Kenntnisse von Verwaltungsabläufen
  • Kenntnisse von Finanzabläufen
  • Kenntnis über Sitzungsleitung
  • Kenntnisse zum Qualitätsmanagement
Erfahrungen
  • Eigene Erfahrungen in den Bereichen Erziehung und/oder Ausbildung, in Personalfragen
  • Mitarbeit in Behörden, Gremien, Kommissionen
  • Führungserfahrung
  • Erfahrung in Moderation von Konflikten
  • Erfahrung im Projektmanagement
  • Erfahrung in Finanzfragen
  • Fachkompetenz aus Beruf und privatem Bereich
Persönlichkeit
  • Positive, vertrauensvolle Einstellung, insbesondere zur Schule
  • Engagement für die Schule
  • Fähigkeit strategisch zu denken
  • Fähigkeit, konzeptionell zu denken und zu planen
  • Bereitschaft, die erforderliche Zeit aufzubringen
  • Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen
  • innovativ
  • Belastbarkeit
  • Zuverlässigkeit und Konfliktfähigkeit
  • Verschwiegenheit
  • Kollegialität und Loyalität
  • Bereitschaft für Aus- und Weiterbildung
Für den Präsident oder die Präsidentin gilt zusätzlich:
  • Verankerung in der Bevölkerung.
  • Akzeptanz bei den Schulpflegemitgliedern und den politischen Behörden.
  • Fähigkeit und Erfahrung in Gremienarbeit und in der Leitung von Sitzungen.
  • Fähigkeit und Erfahrung in Mitarbeiterführung, Mitarbeiterentwicklung.
  • Fähigkeit zum Delegieren.
  • Fähigkeit zur Konfliktlösung.
  • Kommunikationsfähigkeit.

Führungsleitbild der Schulpflege

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