Folgend finden Sie eine Auswahl von wichtigen Informationen zur Schule Horw. Für ausführlichere Informationen zur Schule stehen Ihnen diese Webseite oder die Webseite der Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern zur Verfügung: www.volksschulbildung.lu.ch
Krankheiten und die Teilnahme an familiären Fest- und Traueranlässen gelten als entschuldigte Absenzen. Teilen Sie dies so früh wie möglich persönlich der Lehrperson mit. Wir bitten Sie, Termine, wie beispielsweise Arztbesuche, möglichst während der unterrichtsfreien Zeit zu vereinbaren. Ist ein Kind bei Lektionsbeginn nicht anwesend, telefoniert die Lehrperson innerhalb von 15 Minuten den Eltern.
Wenn Sie schulpflichtige SchülerInnen haben und von Horw wegziehen oder zu uns nach Horw zuziehen, melden Sie sich bitte möglichst frühzeitig telefonisch, per E-Mail oder persönlich auf dem Rektorat im Oberstufenschulhaus.
In der Schuleingangsstufe (Kindergarten) und in der Primarschule findet für Eltern, Verwandte und Interessierte immer am 15. eines Monates während der Schulzeit ein Besuchsmorgen statt. In der Sekundarschule ist dies an 3 festgelegten Tagen nach den Herbstferien möglich. Diese Termine sind in der Schulagenda oder der Jahresplanung ersichtlich und werden den Eltern mitgeteilt. Eltern sind zudem jederzeit in der Schule willkommen, eine Anmeldung bei der Lehrperson ist erforderlich.
Die SchülerInnen können in jedem Schulhaus in der Schulhausbibliothek Bücher gratis ausleihen. Eine grössere Auswahl an Büchern und Medien steht allen in der Gemeindebibliothek am Gemeindehausplatz 26 zur Verfügung.
Die Blockzeiten finden von Montag bis Freitag von 08.10 - 11.45 Uhr (Kastanienbaum: 08.00 – 11.30) statt.
Fremdsprachige SchülerInnen, die dem Unterricht in deutscher Sprache nicht oder nur ungenügend folgen können, haben Anspruch auf Zusatzunterricht im Fach Deutsch.
Digitale Endgeräte:
Generell gilt, dass Lernende mit Verletzungen / Turndispensen während den Turnlektionen in der Schule anwesend sind (nach Anweisung der Sportlehrperson in der Turnhalle oder im Schulhaus). In begründeten Einzelfällen kann die Turnlehrperson davon abweichen.
Eltern haben eine Aufsichts- und Erziehungspflicht. Diese Aufgabe wahrzunehmen ist eine wichtige Basis für einen möglichen Schulerfolg des Kindes. Als Eltern sind Sie dafür verantwortlich, dass die SchülerInnen rechtzeitig zum Unterricht erscheinen und die Hausaufgaben zuverlässig erledigen. Bitte denken Sie daran, Ihrem Kind ein gesundes Znüni in die Schule mitzugeben.
Wenn ein Kind von Problemen in der Schule erzählt, bitten wir Sie, die Aussagen abzuwägen und sich mit der entsprechenden Lehrperson in Verbindung zu setzen, bevor Missverständnisse und Gerüchte entstehen. Bei Problemen, Fragen und Unklarheiten ist immer die Lehrperson erste Ansprechperson.
In allen Schulhäusern besteht ein Elternrat oder eine Mitwirkungsform ist im Aufbau begriffen. Die Elternmitwirkung ist ein Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Informationen erhalten Sie auf der Webseite oder bei der Schulleitung.
Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht. Sie sind ein Mittel, das Pflichtgefühl, selbständiges Arbeiten und den Sinn für Verantwortung zu fördern. Sie dienen zudem zur Festigung und Vertiefung des in der Schule Erlernten. Sollte Ihr Kind Mühe mit den Hausaufgaben oder keinen Arbeitsplatz zum konzentrierten Arbeiten haben, besteht die Möglichkeit, im Schulhaus den Hausaufgabentreff zu besuchen.
Kinder mit vom Schulpsychologischen Dienst bestätigter Teil-Hochbegabung haben die Möglichkeit, in der 5. und 6. Klasse während der normalen Unterrichtszeit maximal 4 Lektionen pro Woche externe Förderangebote zu besuchen.
Eltern können einen Antrag auf finanzielle Beteiligung an private Hochbegabtenförderangebote einreichen. Die Hochbegabung muss durch den Schulpsychologischen Dienst bestätigt sein. Das Antragsformular ist über den nachfolgenden Link abrufbar.
Auf Antrag der Eltern und unter der Einhaltung definierter Rahmenbedingungen kann der Instrumentalunterricht in der 3. und 4. Primarklasse während der ordentlichen Schulzeit besucht werden.
Die integrative Förderung beinhaltet die zusätzliche Förderung von SchülerInnen im Rahmen der Regelklasse durch eine schulische Heilpädagogin. Es besteht die Möglichkeit, bei Bedarf auch andere Fachkräfte wie Logopädin, Psychomotorik-Therapeutin oder die Schulpsychologin beizuziehen. Die schulische Heilpädagogin arbeitet eng mit den Lehrpersonen aller Stufen zusammen und besucht die Klassen. Link: Integrative Förderung Flyer Link: Schuldienste
Mit Jokertagen erhalten die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, für ihre Kinder und Jugendlichen insgesamt vier voraussehbare halbe Urlaubstage eigenverantwortlich ohne nähere Angaben zu beziehen. Dokument: FO_Jokertage_2021-04-22.docx (docx, 98.4 kB)
Sie sind an einem Kontakt mit einer Lehrperson oder der Schulleitung interessiert? Alle tätigen Lehrpersonen sind auf der Schulwebseite aufgeführt und via die Schulhaustelefonnummer erreichbar. Für den Kontakt per Mail kann das Kontaktformular verwendet werden oder die Lehrperson mit dem folgenden Mailadressensystem direkt angeschrieben werden: vorname.nachname@schulen-horw.ch.
Läuse treten bei SchülerInnen immer wieder einmal auf. Es besteht deswegen kein Grund zur Sorge! Läuse sind lästig, aber nicht gefährlich! Wenn ein Lausbefall erkannt wird, wird sofort die sog. Laustante hinzugezogen, die alle notwendigen Massnahmen in die Wege leitet. Wenn Sie als Eltern bei Ihrem Kind Läuse finden, muss die Lehrperson informiert werden. In der Apotheke können geeignete Antilausmittel besorgt werden.
Die Schulsozialarbeiter/-innen sind an der Primar- wie auch auf der Sekundarschule tätig. Als eigenständiger Fachbereich unterstützen sie die Arbeit der Lehrpersonen und bieten Beratung und Unterstützung bei sozialen Problemen aller Art an. Sie sind eine niederschwellige Anlaufstelle für Schüler/-innen, Gruppen und Klassen, für Eltern und Lehrpersonen. Die Gespräche werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht.
Grundsätzlich liegt der Schulweg in der Verantwortung der Eltern. Der gemeinsame, z. T. längere Schulweg zu Fuss ist ein freudiges und lehrreiches Erlebnis und leistet einen wertvollen Beitrag für die Gesundheit und soziale Entwicklung der Kinder. Es wird empfohlen, dass die Schülerinnen und Schüler selbständig zur Schule kommen (Elterntaxi nur in Ausnahmesituationen). Die Polizei empfiehlt, bis zur 2. Primarklasse auf das Kickboard zu verzichten und das Fahrrad erst ab bestandener Fahrradprüfung für den Schulweg einzusetzen. Schulwegsicherheit: Zur steten Optimierung der Schulwegsicherheit trifft sich regelmässig die AG Sichere Schulwege aus Vertreter/-innen der Elternteams, Gemeinde Horw und Polizei. Die AG Sichere Schulwege hat u.a. den Schulwegplan erarbeitet, in welchem die empfohlenen Schulwegströme und -Strassenquerungen der Schüler/-innen aufgezeigt werden. Zudem sind an gewissen heiklen Strassenquerungen professionelle Querungsbegleitungen im Einsatz. Details sind den untenstehenden Links zu entnehmen. Schulweglänge: Gestützt auf den Entscheid des Kantonalen Bildungs- und Kulturdepartements wird nach folgenden Kriterien der kantonalen Praxis die Schulwegregelung in der Gemeinde Horw praktiziert:
Berechnet wird die Länge und die Steigung des kürzesten Schulweges von Parzellengrenze (Wohnhaus) zu Parzellengrenze (Schulhaus/Kindergarten). Entspricht die Schulweglänge nicht den obgenannten Richtlinien, übernimmt die Gemeinde Horw die Transportkosten der Lernenden. Anfragen für die Abonnements-Kostenrückerstattung für das kommende Schuljahr müssen vor dem Kauf des Abonnements per Mail gemacht werden beim Rektorat (sandra.scherer@horw.ch). Nach der positiven Antwort des Rektorats kann das Abonnement beim VBL- oder SBB-Schalter gekauft werden (ID des Kindes oder Familienbüchlein und Passfoto nicht vergessen). Die Kostenrückerstattung erfolgt mit folgendem Dokument, inkl. Quittungsbeleg: Junioren-Passepartout Formular bis am 01.12.xy. Link: Schultransport/Passepartout Weitere Informationen zum Schulweg entnehmen Sie bitte folgenden Links: Querungsbegleitungen (Gemeinde Horw) Schulwegströme (Gemeinde Horw) Erste Schritte im Strassenverkehr "Broschüre" (BFU Beratungsstelle für Unfallverhütung Schweiz) Erste Schritte im Strassenfilm "Kurzfilm" (BFU Beratungsstelle für Unfallverhütung Schweiz) Schulwegsicherheit "10 Tipps für einen sicheren Schulweg zu Fuss" (VCS Verkehrs-Club der Schweiz) Schulwegsicherheit während Bauzeit Allmendstrasse Bei Anliegen zum Schulweg kontaktieren Sie bitte folgende Stellen:
Der Schwimmunterricht ist vom Kindergarten bis zur 6. Klasse Bestandteil des Sportunterrichts, die SchülerInnen besuchen im Zweiwochenrhythmus die Schwimmhalle im Spitz. Geben Sie Ihrem Kind keine Schwimmhilfen mit.
Familienergänzende Kinderbetreuung entspricht einem grossen Bedürfnis, da sich die Familien, Lebensformen und die Arbeitswelt stark verändert haben. Die Berufstätigkeit beider Elternteile oder Einelternfamilien gehören immer häufiger zum Alltag. Nicht überall kann die Kinderbetreuung innerhalb der Familie, der Verwandtschaft oder im Freundeskreis organisiert werden. Viele Mütter und Väter sind daher auf eine qualitativ hochstehende Betreuung ergänzend zu Familie und Schule angewiesen.
Dispensationsgesuche sind schriftlich bei der Klassenlehrperson zu beantragen. Das Gesuch enthält eine plausible Begründung sowie die zur Beurteilung nötigen Unterlagen.
Link: Formular Urlaub |