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Schulordnung

Die Schulordnung der Musikschule Horw



Bilder: Musikzimmer, Streicher-Ensemble
Der Unterricht findet auf der Grundlage des Reglements der Musikschule Horw Nr. 520 statt, welches bei der Gemeinde bezogen bzw. direkt in der Gesetzessammlung unter Bildung, Kultur, Sport auf der Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden kann.

Anmeldung

Für die Anmeldung minderjähriger Schülerinnen und Schüler ist die gesetzliche Vertretung zuständig. Die Anmeldung erfolgt schriftlich für ein Schuljahr. Mit der Anmeldung anerkennen die Unterschriftsberechtigten die Bedingungen der Musikschule und gehen einen Vertrag ein.

Unterrichtsbeginn

Die Einteilung erfolgt in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien. Der eigentliche Unterricht beginnt in der zweiten Schulwoche.

Unterricht

Das Unterrichtsjahr entspricht jenem der Gemeindeschulen. Anmeldungen für den Gruppenunterricht können nur bei genügender Anzahl Interessierter berücksichtigt werden. Die Schülerinnen und Schüler sind von den Eltern zu pünktlichem Unterrichtsbesuch und täglichem Üben anzuhalten. Unterricht beim Schüler oder bei der Schülerin zu Hause ist nicht gestattet.

Kantonschülerinnen und -schüler

Sie reichen ihre Anmeldung bei der Musikschule Horw ein. Für das erste Instrument sind 40 Min. Unterrichtsdauer obligatorisch. Für Kantonschüler/-innen mit Schwerpunktfach Musik oder Pädagogik / Psychologie / Philosophie, Ergänzungsfach Musik sowie Matura fach Musik (auf der Anmeldekarte unbedingt vermerken!) kostet der Unterricht für 40 Min. Fr. 890.00 und wird direkt von der Kantonsschule in Rechnung gestellt.

Einteilung

Die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Unterrichtsräume ist Sache der Schulleitung.Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Lehrperson, einen Unterrichtsort oder eine Unterrichtszeit. Die Lehrkraft teilt dem Schüler oder der Schülerin aufgrund des Schulstundenplanes eine Unterrichtszeit zu. In der Regel kann nur auf die Stundenpläne der öffentlichen Schulen Rücksicht genommen werden. Die Stundenplaneinteilung ist für das ganze Schuljahr verbindlich und kann nur in begründeten Ausnahmefällen geändert werden. Der Musikschulunterricht kann auch am Mittwochnachmittag, an unterrichtsfreien Halbtagen oder Samstagvormittag stattfinden.

Aufnahme

Übersteigen die Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze, wird nach dem Eingang der Anmeldung entschieden.

Ausnahmen

Musikalisch interessierte Kinder können schon ab der 1. Klasse für den Unterricht angemeldet werden. Sie müssen sich einem Eignungstest unterziehen.

Begabtenförderung

Auf schriftlichen Antrag der Eltern und der Lehrperson können sehr begabte Schülerinnen und Schüler an einem Förderprogramm teilnehmen. Die Unterlagen dazu sind auf dem Büro der Musikschule anzufordern.

Ein- und Austritt

Die Anmeldung gilt für das ganze Schuljahr. Für Rückzug der Anmeldung vor Schulbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.00 erhoben. Bei vorzeitigem Austritt muss für das angefangene Halbjahr der ganze Betrag bezahlt werden. Der Austritt ist dem Musiklehrer oder der Musiklehrerin und dem Musikschulleiter schriftlich mitzuteilen.

Ausschluss

Schülerinnen und Schüler, die ihren Pflichten gegenüber der Musikschule nicht nachkommen (ungenügende Unterrichts- oder Übungsdisziplin, schwerwiegende Verstösse gegen die Schulordnung oder bei Nicht-Bezahlung), können ohne Rückerstattung des Schulgeldes von der Musikschule ausgeschlossen werden.

Absenzen

Jede Absenz ist in voraussehbaren Fällen mindestens 1 Tag vor dem Unterricht beim Musiklehrer oder bei der Musiklehrerin zu entschuldigen. Unterrichtsstunden, die wegen Absenzen der Schülerin oder des Schülers ausfallen, werden nicht nachgeholt.

Lehrmittel und Instrumente

Die Anschaffung von Musikalien für den Einzel- und Gruppenunterricht geht zu Lasten der einzelnen Schülerinnen oder Schüler, diejenige für das Ensemble-Musizieren zu Lasten der Musikschule. Kaufen Sie noch kein Instrument. Bei der Neuanschaffung stehen Ihnen unsere Musiklehrpersonen gerne mit Rat zur Verfügung. Je nach Situation ist ein Miet-Kaufvertrag zu empfehlen.
Falls Sie ein Instrument zu verkaufen haben, melden Sie dies bitte der Musikschulleitung (Instrumenten-Börse). In Härtefällen besteht für die Anschaffung von Instrumenten ein bescheidener Betrag zur Verfügung.
 
 





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