Schulgeld
Kosten Musikunterricht | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Musikschülerinnen und -schüler (auch Kantonsschülerinnen und -schüler) mit Wohnsitz in Horw
Erwachsene
Allgemeines Das Schulgeld versteht sich für ein Jahr. Es wird jährlich nach Unterrichtsbeginn durch die Einwohnergemeinde in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Erhalt der Rechnung. Falls das Schulgeld nicht als Ganzes bezahlt werden kann, besteht die Möglichkeit, mit der Einwohnergemeinde ein Zahlungsabkommen (Ratenzahlung) zu treffen. Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Musikschülerinnen und –schüler bis zum 25. Altersjahr mit Wohnsitz in der Gemeinde bezahlen das Schulgeld für Kinder/Jugendliche, solange für sie gemäss Gesetz über die Familienzulagen Anspruch auf eine Ausbildungszulage besteht. Der Anmeldung ist eine schriftliche Bestätigung beizulegen. Ermässigungen Besuchen mehrere Personen einer Familie (Eltern und Kinder) den Musikunterricht an der Musikschule Horw, so wird auf der Gesamtrechnung folgender Familienrabatt gewährt:
Auf begründetes Gesuch hin kann das Schulgeld teilweise erlassen werden. Das Gesuch ist schriftlich mit der Anmeldung einzureichen. Kinder, die eine Schulgeldermässigung auf schriftliches Gesuch hin erhalten, können nur für ein Instrument angemeldet werden. Eine Kumulation von Familienrabatt und ermässigtem Schulgeld ist ausgeschlossen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||



