Willkommen auf der Website der Gemeinde Horw Schule



Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite vorlesen Alt+6
PDF
Druck Version
  

Schulgeld

Kosten Musikunterricht



Bild: Musikgruppe
Musikschülerinnen und -schüler (auch Kantonsschülerinnen und -schüler) mit Wohnsitz in Horw

AngebotKosten
Elementarstufe350.00


Instrumentalunterricht wöchentlich30 Min.40 Min.60 Min.
Einzelunterricht (ohne Klavier, Keyboard, Harfe, Schlagzeug)690.00920.001'380.00
Einzelunterricht Klavier, Keyboard, Harfe, Schlagzeug (Zuschlag für Instrumenten-Benützung)720.00960.001'440.00
Gruppen-Instrumentalunterricht (siehe Fächerkatalog): Fr. 600.00   
Theorie-Kurse (inkl. Kursunterlagen): Fr. 75.00   


EnsembleKosten
Ensemble für Musikschüler/-innengratis
Ensemble für Nicht-Musikschüler/-innennach Absprache


Erwachsene

Instrumentalunterricht wöchentlich30 Min.40 Min.60 Min.
Einzelunterricht (ohne Klavier, Keyboard, Harfe, Schlagzeug)1'800.002'400.003'600.00
Einzelunterricht für Klavier, Keyboard, Harfe, Schlagzeug (Zuschlag für Instrumenten-Benützung)1'830.002'440.003'660.00
Andere Lektionsarten (bitte erkundigen Sie sich): z.B. 14-täglich (Minimum 30 Min.) / Zweier-Gruppen / 10er Abos à 40 Min.   


Allgemeines

Das Schulgeld versteht sich für ein Jahr. Es wird jährlich nach Unterrichtsbeginn durch die Einwohnergemeinde in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Erhalt der Rechnung. Falls das Schulgeld nicht als Ganzes bezahlt werden kann, besteht die Möglichkeit, mit der Einwohnergemeinde ein Zahlungsabkommen (Ratenzahlung) zu treffen. Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

Musikschülerinnen und –schüler bis zum 25. Altersjahr mit Wohnsitz in der Gemeinde bezahlen das Schulgeld für Kinder/Jugendliche, solange für sie gemäss Gesetz über die Familienzulagen Anspruch auf eine Ausbildungszulage besteht. Der Anmeldung ist eine schriftliche Bestätigung beizulegen.

Ermässigungen

Besuchen mehrere Personen einer Familie (Eltern und Kinder) den Musikunterricht an der Musikschule Horw, so wird auf der Gesamtrechnung folgender Familienrabatt gewährt:

  • bei 2 Personen 10 %
  • bei 3 Personen 20 %
  • bei 4 und mehr Personen 30 %.
Erlass
Auf begründetes Gesuch hin kann das Schulgeld teilweise erlassen werden. Das Gesuch ist schriftlich mit der Anmeldung einzureichen.

Kinder, die eine Schulgeldermässigung auf schriftliches Gesuch hin erhalten, können nur für ein Instrument angemeldet werden. Eine Kumulation von Familienrabatt und ermässigtem Schulgeld ist ausgeschlossen.
 
 





Seite vorlesen
Kontaktformular
download